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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemein

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als akzeptiert.

Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Ausdrucke, usw.)

 

2. Urheberrecht, Leistungsschutz

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

Der Besteller eines Bildnisses i.S. von §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Negative und Datenträger verbleiben grundsätzlich beim Fotografen.

Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

 

3. Das Recht am eigenen Bild

Der Fotograf behält sich das Recht vor, von ihm hergestellte Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung auszustellen, oder in Medien zu veröffentlichen.

Der / die Abgebildete, bzw. deren gesetzlicher Vertreter, kann Unterlassung verlangen.

Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem/der Abgebildeten dadurch nicht.

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Lichtbilder, die dem Bereich Erotik zuzuordnen sind. Der Fotograf verpflichtet sich, solche Bilder und Daten streng vertraulich zu behandeln. Die Ausstellung, oder sonstige Verwertung von Lichtbildern aus diesem Bereich bedarf grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Person.

 

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder gelten die in den aktuellen Preislisten aufgeführten Preise und Honorare.

Diese Preise sind für beide Seiten verbindlich und gelten mit der Bestellung der Lichtbilder, oder der Inanspruchnahme der Leistung als akzeptiert.

Abweichende Vereinbarungen sind vor der Auftragsabwicklung zu treffen und bedürfen der Schriftform.

Bei Aufträgen, oder Bestellungen, die einen Wert von 150 Euro überschreiten, ist eine Anzahlung durch den Auftraggeber i.H.v. mind. 30% des Auftragswertes zu leisten.

Der Rechnungsbetrag ist i.d.R. bei Abholung in bar zu begleichen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Lichtbilder und sonstige ausgehändigte, oder gelieferte Waren Eigentum des Fotografen.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen, hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung , sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die dadurch evtl. entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch an bereits begonnenen Arbeiten.

 

5. Haftung

Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihm verwendetes und ihm überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Wird ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Fotografen auf den Materialersatz. Darüber hinausgehende Ansprüche können daher auch dem Auftraggeber nicht zugebilligt werden.

Der Fotograf verpflichtet sich, Negative und Daten sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, Negative nach 7 Jahren zu vernichten und Daten nach 5 Jahren zu löschen.

Der Fotograf haftet für die Dauerhaftigkeit und die Lichtbeständigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen.

Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet der Fotograf bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Versendung von Lichtbildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lichtbilder anzuzeigen.

 

6. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Bilder, oder Kopien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder, oder die Kopien innerhalb einer Woche an den Fotografen zurückzugeben. Die Zusendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Für verlorene und beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf Schadensersatz verlangen.

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die dieser zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, hat der Fotograf das Recht, geleistete Anzahlungen i.H.v. max. 25% des Auftragswertes als Schadensersatz einzubehalten. Nachbestellungen sind nur rückgängig zu machen, sofern der Auftrag noch nicht durch das Fremdlabor bearbeitet worden ist.

Versäumt der Fotograf einen Termin aus Gründen, die dieser zu verantworten hat, hat der Auftraggeber das Recht, die geleistete Anzahlung zurückzuverlangen, oder den Auftrag unter Abzug von 20% zu einem späteren Zeitpunkt ausführen zu lassen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche entstehen dem Auftraggeber nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit des Fotografen.

Liefertermine für Lichtbilder gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich zugesichert worden sind. Der Fotograf haftet nicht für Verzögerungen, die Dritte zu verantworten haben.

 

7. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

8. Schlussbestimmung

Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Fotografen

 

 

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